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KUBUS

IHRE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT

IHRE RECHTSANWALTS-GESELLSCHAFT
AUS NORDDEUTSCHLAND – bundesweit tätig

AUS NORDDEUTSCHLAND – bundesweit tätig

Wir sind eine Rechtsanwaltsgesellschaft,
die sich vorwiegend auf den öffentlichen Sektor spezialisiert hat.

Unsere Nähe zum öffentlichen Sektor ergibt sich auch aus der Kooperation mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH (www.kubus-mv.de), einer Tochtergesellschaft von 5 kommunalen Landesverbänden. Wir haben nicht nur die erforderliche rechtliche Expertise, sondern verfügen auch über die fachlichen Kenntnisse.  Zudem können wir auf die Leistungen der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH zugreifen. Die Anwälte der KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft kennen die komplexen Anforderungen und Prozesse, vor denen die Verwaltungen und Unternehmen und deren Beschäftigten stehen und in denen sie agieren.

Wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit ist
Vertrauen und Kompetenz.

Alle Mandanten können darauf vertrauen, dass sie allumfassend, qualifiziert und zuverlässig beraten werden. Durch langjährige praktische Erfahrung, ständige Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind die Anwälte der KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft bestens für Sie gewappnet.

Hauptsitz der KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft ist in Norddeutschland,
aber wir erbringen bundesweit unsere Leistungen für Sie.

ZIELGRUPPEN

Kommunen

Zweckverbände

Unternehmen

BEREICHE

Planungs- & Bauleistungen

Satzungen & Vereinbarungen

Neustrukturierung
öffentlicher Aufgaben

LEISTUNGEN

Vergabeverfahren

Prüfungen

Vertragsgestaltungen

LEISTUNGEN – die wir vorrangig anbieten:

Hier steht die Individualität Ihrer einzelnen Projekte immer im Vordergrund. Wir erarbeiten mit Ihnen die ersten Weichen für den Neubau, den Umbau oder die Sanierung Ihrer kommunalen Liegenschaften, u.a. Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser. Neben den Hochbauprojekten unterstützen wir Sie auch im Tiefbaubereich, u.a. für den Bau von Straßen, Wegen, Nah- und Fernwärmenetzen. Insbesondere erarbeiten wir für Sie ein Ausschreibungskonzept, auf Grund der Ihnen bereits vorliegenden Daten oder beraten Sie in der Vorgehensweise, wenn noch gar kein Datenmaterial vorliegt. Das Ausschreibungskonzept umfasst bspw. alle erforderlichen Planungsleistungen, die vergaberechtlichen Verfahrensarten, einschl. der Ausnahmemöglichkeiten sowie die Ihren Ansprüchen entsprechende Bewertungsmatrix.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten Verfahrensarten. Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Eigenerklärungen übernehmen wir gern für Sie. Die Ausarbeitung der Eignungs- und Zuschlagskriterien erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der Rechtsprechung. Ebenfalls übernehmen wir die Moderation der Verhandlungsrunden bei Verhandlungsverfahren/Verhandlungsvergaben.

Während der gesamten Abwicklung eines Ausschreibungsverfahrens, aber auch in der eigentlichen Vertragsabwicklung können wir Sie rechtssicher im Umgang mit den Bietern beraten.

Hohe Qualität und günstige Preise müssen kein Widerspruch sein – das gilt selbstverständlich auch für die Beschaffung im öffentlichen Bereich. Durch einen offenen Wettbewerb im Rahmen einer rechtssicheren Ausschreibung lassen sich beide Aspekte sehr gut kombinieren. Die wirtschaftlich beste Lösung ist nicht zwingend das billigste Angebot. Die rechtlichen Anforderungen an eine vergaberechtskonforme Ausschreibung steigen weiter, werden immer komplexer und überfordern vielfach die öffentlichen Verwaltungen.

Wir erarbeiten in vielen Bereichen mit Ihnen neutrale, herstellerunabhängige Leistungsverzeichnisse und führen rechtssichere Ausschreibungsverfahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für Sie durch.

Gemeinden und Zweckverbände erlassen Satzungen, damit sie gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen Gebühren und Beiträgen abrechnen können.

Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung der Satzungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, überarbeiten oder erstellen diese für Sie.

Gebühren sind eine Gegenleistung für bestimmte und tatsächlich durch die Bürger in Anspruch genommene Leistungen des Staates. Bei Beiträgen ist nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben, unabhängig davon, ob die Bürger diese nutzt oder nicht. Um diese Leistungen den Bürgern anbieten zu können, sind laufend finanzielle Mittel für Investitionen und Unterhaltung erforderlich.

Um diese Kosten sachgerecht und rechtssicher umlegen zu können, bedarf es der Kalkulationen, die dann in entsprechende kommunale rechtliche Regelungen umgesetzt werden. Rechtliche Grundlage hierfür sind im Wesentlichen die länderspezifischen kommunalen Abgabengesetze. Dieser Bereich ist sehr stark durch Rechtsprechung geprägt.

In Kooperation mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH kalkulieren wir die Gebühren und Beiträge für Sie rechtskonform, und entlasten Ihre Verwaltung.

Bei der Neustrukturierung von öffentlichen Aufgaben ergeben sich häufig auch zahlreiche rechtliche Fragestellungen, sei es öffentlich-rechtlicher, arbeitsrechtlicher oder gesellschaftsrechtlicher Art. Zumeist ergibt sich dieses aus der Gründung von Eigenbetrieben oder Zweckverbänden, aus der Re-Kommunalisierung oder auch der Privatisierung.

Wir beraten Sie bei der konzeptionellen Entwicklung, weisen auf rechtliche Fragestellungen hin und erarbeiten entsprechende rechtliche vertragliche Grundlagen für Sie.

zwischen Gemeinden, Zweckverbänden und anderen Einrichtungsträgern

Im Rahmen unserer Kooperation mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH unterstützen wir diese bei der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Wir stellen die Ombudsfunktion sicher und gewährleisten die notwendige rechtliche Expertise.

Wir entwickeln mit Ihnen zusammen innovative Energiekonzepte, wobei wir auf unsere Erfahrungen im Energierecht zurückgreifen können. Wir gestalten und entwickeln die entsprechenden vertraglichen Grundlagen zur Umsetzung.

Im Rahmen unserer Contracting-Orientierungsberatung führen wir eine Erstanalyse durch und bewerten die Eignung für Contracting-Modelle. Dabei überprüfen wir selbstverständlich auch die Plausibilität der vorhandenen Energiedaten. Für die Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Verringerung des CO2-Ausstoßes unterbreiten wir Vorschläge, wobei das zu erwartende Investitionsvolumen abgeschätzt wird und Sie zu Fördermöglichkeiten beraten werden.

Die Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen sowie die Durchführung der Ausschreibung übernehmen wir gern für Sie.

Insbesondere bei gesellschafts- sowie  steuerrechtlichen Fragestellungen kooperieren wir zudem
mit der Kanzlei Schäning – Nümann – Speckin PartGmbB Rostock.

KUBUS Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

KUBUS Rechtsanwalt Herr Bargfrede
Rechtsanwalt Volker Bargfrede
Volljurist, geschäftsführender Gesellschafter
der KUBUS

Herr Bargfrede ist  Volljurist mit 2. juristischem Staatsexamen und Diplom-Sozialpädagoge. Nach vielen Jahren überwiegend in Führungsfunktionen in öffentlichen Verwaltungen sowie Geschäftsführer und Aufsichtsrat in mehreren öffentlichen Unternehmen ist er seit 2017 Geschäftsführer der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mit Sitz in Schwerin, München und Kiel.

KUBUS Rechtsanwältin Frau Fink
Rechtsanwältin Christina Fink
Volljuristin, mit dem Schwerpunkt Planungs- und Bauleistungen

Frau Rechtsanwältin Christina Fink hat nach ihrer Ausbildung als Wirtschaftskauffrau als Bereichsleiterin in einem mittelständigen Bauunternehmen gearbeitet. Im Anschluss hieran hat sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock begonnen. Schwerpunkte ihres Studiums waren neben dem öffentlichen Baurecht das Vergaberecht sowie das Steuerrecht. Frau Fink hat mehrere Jahre ein Unternehmen im Bereich der Lebensmittelherstellung geleitet. Nach einer Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin war Frau Fink von 2018–2024 Teamleiterin im Bereich Vergabe bei der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH.

KUBUS Rechtsanwältin Frau Hannemann
Rechtsanwältin Ingrid Hannemann
Volljuristin in Freising, mit dem Schwerpunkt Satzungen und Abgaben

Frau Rechtsanwältin Ingrid Hannemann hat nach ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau bei einer großen bayerischen Bank das Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München aufgenommen und mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen.  Nach einer ersten Tätigkeit als Rechtsanwältin übernahm Frau Hannemann die Leitung des Rechtsamtes einer großen Kreisstadt in Bayern sowie des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung, bevor sie Teamleiterin Abgabenrecht und Büroleiterin des Büros der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in München wurde.

ENERGETISCHE TRANSFORMATION

ein aktuelles Anliegen aller Kommunen

und der KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

und der KUBUS Rechtsanwalts-Gesellschaft mbH

AKTUELLES – Unsere Bekanntmachungen

Europaweite Ausschreibungen

Nationale Ausschreibungen

Kontakt

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Kubus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bertha-von-Suttner-Str. 5
19061 Schwerin

Tel. 0385/3031-250
info[at]kubus-anwaelte.de

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